abweichungen von dem bodenrichtwert 3. das finanzgericht ist nicht gezwungen, von selbst auf die suche nach fehlern anlässlich der bodenrichtwerte zu gehen. dokumentiert werden müssen daher zumindest in groben, knappen zügen die rechtlichen und tatsächlichen gründe dafür, warum eine bodenrichtwertzone so und nicht anders zustande gekommen ist.
jedoch gibt es auch grundstücke, die innerhalb einer bodenrichtwertzone liegen und für die der bodenrichtwert nicht gilt. weiterhin ist auch die reichweite des geltungsanspruchs des bodenrichtwerts beschränkt. das bodenrichtwertgrundstück ist ein fiktives mustergrundstück. es geht insoweit um für die bodenrichtwertzone atypische grundstücke, die aber so vereinzelt auftreten, dass es hinnehmbar erscheint, hierfür keine eigene bodenrichtwertzone zu bilden.
auch die wertermittlungsvorschriften für bebaute grundstücke greifen auf den bodenrichtwert zurück und zwar als teilkomponente des ertragswerts und des sachwerts. daher ist die finanzbehörde verpflichtet, den wert aus den werten vergleichbarer flächen abzuleiten. steuerberater für immobilien unsere kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche gestaltungsberatung immobilien spezialisiert.
dabei ist jedoch zu erkennen, dass der lege artis bestimmte bodenrichtwert einen vertretbaren verkehrswert für das fiktive mustergrundstück abbildet. daher ist die finanzbehörde verpflichtet, den wert aus den werten vergleichbarer flächen abzuleiten. die zugewiesenen grundstücksmerkmale müssen mit den vorherrschenden grund- und bodenbeeinflussenden grundstücksmerkmalen in der bodenrichtwertzone weitgehend übereinstimmen.
rechtswidriger bodenrichtwert und fehlerfolge sollte ein bodenrichtwert rechtswidrig festgesetzt sein, so stellt sich die frage, welche folge daran zu knüpfen ist. ferner sind innenstadtlagen sehr ausdifferenziert zu erfassen. zwar dürfen auch grundstücke abweichender art der nutzung oder qualität bestandteil einer bodenrichtwertzone sein.
der bodenrichtwert an sich der verkehrswert eines unbebauten grundstücks richtet sich nach dem bodenrichtwert. zwar dürfen auch grundstücke abweichender art der nutzung oder qualität bestandteil einer bodenrichtwertzone sein. ferner muss die anpassung nach den vorgaben des örtlichen gutachterausschusses erfolgen. bis dahin fehlt es an einem bodenrichtwert und es besteht die ableitungsbefugnis der finanzverwaltung.
liegen solche vor, so bedarf es unter umständen noch anpassungen an die grundstücksmerkmale des bodenrichtwertgrundstücks. das ist aber nur unter beachtung des durch das gesetz eingeräumten beurteilungsspielraums möglich. es liegt gerade kein grundlagen-folgebescheidverhältnis vor. es muss also innerhalb der bodenrichtwertzone als typisch angesehen werden können.
das gilt jedenfalls solange der gutachterausschuss keinen neuen gesetzeskonformen bodenrichtwert auf den feststellungszeitunkt ermittelt hat. den gerichten obliegt daher die prüfung, ob die behörde von einem zutreffenden sachverhalt ausgegangen ist, ob sie diesen vollständig erfasst hat oder ob sie sachfremde erwägungen angestellt hat.
demnach ist eine anpassung wegen unterschiedlicher entwicklungszustände vorzunehmen. die bodenwertermittlung ohne eine gegenbeweismöglichkeit sei verfassungswidrig. in gebieten ohne oder mit nur geringem grundstücksverkehr können auch kaufpreise und bodenrichtwerte aus vergleichbaren gebieten oder aus vorangegangenen jahren herangezogen werden.
das finanzgericht ist nicht gezwungen, von selbst auf die suche nach fehlern anlässlich der bodenrichtwerte zu gehen. ebenfalls gerichtlich überprüfbar ist die subsumtion unter das gesetz, soweit nicht das wertende element der wertermittlung betroffen ist. atypische grundstücke grundsätzlich ist der bodenrichtwert einer bodenrichtwertzone für alle innerhalb dieser bodenrichtwertzone belegenen grundstücke heranzuziehen.
er bezieht sich immer auf das sogenannte bodenrichtwertgrundstück. daher ist der nachweis eines niedrigeren individuellen bodenwertes nicht zugelassen. den gerichten obliegt daher die prüfung, ob die behörde von einem zutreffenden sachverhalt ausgegangen ist, ob sie diesen vollständig erfasst hat oder ob sie sachfremde erwägungen angestellt hat.
Ebenfalls gerichtlich überprüfbar ist die subsumtion unter das gesetz, soweit nicht das wertende element der wertermittlung betroffen ist
er bezieht sich immer auf das sogenannte bodenrichtwertgrundstück. demnach ist eine anpassung wegen unterschiedlicher entwicklungszustände vorzunehmen. daher ist es angezeigt, dass das finanzgericht, wenn der steuerpflichtige explizit die verbindlichkeit eines bodenrichtwertes in abrede stellt, den gutachterausschuss zuerst um eine stellungnahme zum zustandekommen des bodenrichtwertes auffordert und der steuerpflichtige sich damit auseinandersetzen muss.
damit der steuerpflichtige und am ende auch das gericht die beachtung der gesetzlichen vorgaben prüfen können, muss der weg zum bodenrichtwert nachvollziehbar sein. daher muss der bodenrichtwert in der bewertungspraxis nicht selten an die grundstücksspezifischen eigenschaften des konkret zu bewertenden grundstück angepasst werden.
unsere kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. dies bodenrichtwerte für steuererklärung ohne rücksicht auf unterschiede, die zwischen den grundstücken bestehen. ermittlung der bodenrichtwerte die ermittlung der bodenrichtwerte erfolgt im vergleichswertverfahren mithilfe von kaufpreissammlungen.
der bodenrichtwert an sich der verkehrswert eines unbebauten grundstücks richtet sich nach dem bodenrichtwert. häufig geben die gutachterausschüsse einen abschlag von dem für baureifes land ermittelten bodenrichtwert vor.
atypische grundstücke grundsätzlich ist der bodenrichtwert einer bodenrichtwertzone für alle innerhalb dieser bodenrichtwertzone belegenen grundstücke heranzuziehen. ferner sind innenstadtlagen sehr ausdifferenziert zu erfassen. zum teil sind auch überlagernde bodenrichtwertzonen zu bilden. weiterhin hat die kontrolle des verfahrens bedeutung.
es liegt gerade kein grundlagen-folgebescheidverhältnis vor. der vollen gerichtlichen kontrolle unterliegt aber die auslegung des gesetzes. die zugewiesenen grundstücksmerkmale müssen mit den vorherrschenden grund- und bodenbeeinflussenden grundstücksmerkmalen in der bodenrichtwertzone weitgehend übereinstimmen.
vereinbaren sie jetzt ihren beratungstermin mit unseren steuerberatern und rechtsanwälten: 10 1. bei der reduktion der steuerlast schätzen mandanten unser know-how beispielsweise in folgenden bereichen:. das betrifft vor allem fälle, in denen in einem gebiet zwei nutzungen prägend sind und die bildung zweier oder mehrere bodenrichtwertzonen nicht möglich oder sinnvoll ist.
diese vorgehensweise begründet, dass das bodenrichtwertgrundstück keine grundstücksspezifischen eigenschaften des konkret zu bewertenden grundstück berücksichtigen kann. voraussetzung dafür ist aber, dass für den entwicklungszustand, den das zu bewertende grundstück aufweist, kein bodenrichtwert festgestellt worden ist.
dies setzt das vorliegen entsprechender anpassungsvorgaben voraus. damit der steuerpflichtige und am ende auch das gericht die beachtung der gesetzlichen vorgaben prüfen können, muss der weg zum bodenrichtwert nachvollziehbar sein. dabei ist jedoch zu erkennen, dass der lege artis bestimmte bodenrichtwert einen vertretbaren verkehrswert für das fiktive mustergrundstück abbildet.
diese vorgehensweise begründet, dass das bodenrichtwertgrundstück keine grundstücksspezifischen eigenschaften des konkret zu bewertenden grundstück berücksichtigen kann. demnach kann die finanzbehörde den wert ableiten. dazu gehören zum beispiel der zuschnitt der bodenrichtwertzonen, die bestimmung der merkmale des bodenrichtwertgrundstücks oder die aufteilung und gewichtung der bekannten kaufpreise.
wenn das finanzgericht das zustandekommen eines bodenrichtwertes nicht nachvollziehen kann, dann ist der bodenrichtwert nicht in gesetzeskonformer weise ermittelt worden. es muss aber einwendungen des steuerpflichtigen nachgehen. dies geschieht vor allem mit hilfe von anpassungsvorgaben, die die gutachterausschüsse typischerweise in ihren grundstücksmarktberichten benennen beziehungsweise, die aus den elektronischen portalen ablesbar sind.
unser video: immobilien steuerfrei verkaufen trotz gewerblichen grundstückshandel in diesem video erklären wir, wie sie ihre immobilie steuerfrei verkaufen können. es ist jedoch keine atypik im vergleich zu den übrigen grundstücken der bodenrichtwertzone erforderlich. dies gilt ohne rücksicht auf unterschiede, die zwischen den grundstücken bestehen.
bodenrichtwert bei der grundsteuer bei der grundsteuer hat die verwaltung im vergleich zu der erbschaft — und schenkungsteuer eine deutlich höhere fallzahl zu bewältigen. bestimmung der bodenrichtwertzone der erste schritt zur bestimmung des bodenrichtwerts ist die festlegung der bodenrichtwertzone. das gilt jedenfalls solange der gutachterausschuss keinen neuen gesetzeskonformen bodenrichtwert auf den feststellungszeitunkt ermittelt hat.
vor allem müssen die wertenden elemente und ihre ausfüllung im konkreten fall sichtbar werden. jedoch gibt es auch grundstücke, die innerhalb einer bodenrichtwertzone liegen und für die der bodenrichtwert nicht gilt. kritik am bodenrichtwert gegen den bodenrichtwert wird eingewandt, dass er für eine verfassungsrechtliche typisierung untauglich sei.
dieser führt zu einer zurücknahme der gerichtlichen kontrolle in ansehung des wertenden, die besondere sachkunde des gutachterausschusses ansprechenden teils des zur subsumtion gehörenden wertermittlungsvorgangs. rechtsschutz gegen den bodenrichtwert greift der steuerpflichtige die grundsteuerwertfeststellung an, so muss das finanzgericht bodenrichtwerte für steuererklärung prüfen, ob der bodenrichtwert gesetzeskonform ist.
kritik am bodenrichtwert gegen den bodenrichtwerte für steuererklärung wird eingewandt, dass er für eine verfassungsrechtliche typisierung untauglich sei. deswegen ist das grundsteuerrecht möglichst automationsfreundlich ausgestaltet. weiterhin hat die kontrolle des verfahrens bedeutung. unser video: immobilien steuerfrei verkaufen trotz gewerblichen grundstückshandel in diesem video erklären wir, wie sie ihre immobilie steuerfrei verkaufen können.
vor allem müssen die wertenden elemente und ihre ausfüllung im konkreten fall sichtbar werden. damit bewegt sich der gesetzgeber in einem verfassungsrechtlich vertretbaren typisierungskorridor. der vollen gerichtlichen kontrolle unterliegt aber die auslegung des gesetzes. bodenrichtwert bei der grundsteuer bei der grundsteuer hat die verwaltung im vergleich zu der erbschaft — und schenkungsteuer eine deutlich höhere fallzahl zu bewältigen.
diesem grundstück sind bestimmte wesentliche wertbeeinflussende merkmale zugeschrieben worden, die von gutachterausschüssen zu benennen sind. haben sie fragen zur grundsteuer? damit bewegt sich der gesetzgeber in einem verfassungsrechtlich vertretbaren typisierungskorridor. deswegen ist das grundsteuerrecht möglichst automationsfreundlich ausgestaltet.
rechtsschutz gegen den bodenrichtwert greift der steuerpflichtige die grundsteuerwertfeststellung an, so muss das finanzgericht auch prüfen, ob der bodenrichtwert gesetzeskonform ist. dabei ist zu berücksichtigen, dass der steuerpflichtige keine einblicke in die tätigkeit des gutachterausschusses hat.
in gebieten ohne oder mit nur geringem grundstücksverkehr können auch kaufpreise und bodenrichtwerte aus vergleichbaren gebieten oder aus vorangegangenen jahren herangezogen werden. ferner muss die anpassung nach den vorgaben des örtlichen gutachterausschusses erfolgen. es muss also innerhalb der bodenrichtwertzone als typisch angesehen werden können.
weiterhin ist auch die reichweite des geltungsanspruchs des bodenrichtwerts beschränkt. bei der reduktion der steuerlast schätzen mandanten unser know-how beispielsweise in folgenden bereichen:. haben sie fragen zur grundsteuer? beispiele dafür sind grünflächen, waldflächen, wasserflächen, verkehrsflächen und gemeinbedarfsflächen.
auch die wertermittlungsvorschriften für bebaute grundstücke greifen auf den bodenrichtwert zurück und zwar als teilkomponente des ertragswerts und des sachwerts. die bodenwertermittlung ohne eine gegenbeweismöglichkeit sei verfassungswidrig. das ist aber nur unter beachtung des durch das gesetz eingeräumten beurteilungsspielraums möglich.
das bodenrichtwertgrundstück ist ein fiktives mustergrundstück. fachberatung für immobiliensteuerrecht unsere spezialisierten steuerberater und rechtsanwälte beraten sie gerne. daher muss der bodenrichtwert in der bewertungspraxis nicht selten an die grundstücksspezifischen eigenschaften des konkret zu bewertenden grundstück angepasst werden.
häufig geben die gutachterausschüsse einen abschlag von dem für baureifes land ermittelten bodenrichtwert vor. wenn das finanzgericht das zustandekommen eines bodenrichtwertes nicht nachvollziehen kann, dann ist der bodenrichtwert nicht in gesetzeskonformer weise ermittelt worden. beide relativierungen des zonenwerts vermeiden eine verfehlung des verfassungsrechtlich hinnehmbaren typisierungsrahmens.
zudem muss sie darlegen, warum bei atypischen grundstücken auf eine gesonderte bodenrichtwertzone verzichtet wurde. bestimmung der bodenrichtwertzone der erste schritt zur bestimmung des bodenrichtwerts ist die festlegung der bodenrichtwertzone. beide relativierungen des zonenwerts vermeiden eine verfehlung des verfassungsrechtlich hinnehmbaren typisierungsrahmens.
einleitung zum bodenrichtwert 1. beispiele dafür sind grünflächen, waldflächen, wasserflächen, verkehrsflächen und gemeinbedarfsflächen. bodenrichtwerte für steuererklärung einleitung zum bodenrichtwert 1. es muss aber einwendungen des steuerpflichtigen nachgehen. ermittlung der bodenrichtwerte die ermittlung der bodenrichtwerte erfolgt im vergleichswertverfahren mithilfe von kaufpreissammlungen.
rechtswidriger bodenrichtwert und fehlerfolge sollte ein bodenrichtwert rechtswidrig festgesetzt sein, so stellt sich die frage, welche folge daran zu knüpfen ist. dazu gehören zum beispiel der zuschnitt der bodenrichtwertzonen, die bestimmung der merkmale des bodenrichtwertgrundstücks oder die aufteilung und gewichtung der bekannten kaufpreise.
dokumentiert werden müssen daher zumindest in groben, knappen zügen die rechtlichen und tatsächlichen gründe dafür, warum eine bodenrichtwertzone so und nicht anders zustande gekommen ist. fachberatung für immobiliensteuerrecht unsere spezialisierten steuerberater und rechtsanwälte beraten sie gerne. voraussetzung dafür ist aber, dass für den entwicklungszustand, den das zu bewertende grundstück aufweist, kein bodenrichtwert festgestellt worden ist.
es geht insoweit um für die bodenrichtwertzone atypische grundstücke, die aber so vereinzelt auftreten, dass es hinnehmbar erscheint, hierfür keine eigene bodenrichtwertzone zu bilden. demnach kann die finanzbehörde den wert ableiten. diesem grundstück sind bestimmte wesentliche wertbeeinflussende merkmale zugeschrieben worden, die von gutachterausschüssen zu benennen sind.
daher ist es angezeigt, dass das finanzgericht, wenn der steuerpflichtige explizit die verbindlichkeit eines bodenrichtwertes in abrede stellt, den gutachterausschuss zuerst um eine stellungnahme zum zustandekommen des bodenrichtwertes auffordert und der steuerpflichtige sich damit auseinandersetzen muss. dies geschieht vor allem mit hilfe von anpassungsvorgaben, die die gutachterausschüsse typischerweise in ihren grundstücksmarktberichten benennen beziehungsweise, die aus den elektronischen portalen ablesbar sind.
zudem muss sie darlegen, warum bei atypischen grundstücken auf eine gesonderte bodenrichtwertzone verzichtet wurde. liegen solche vor, so bedarf es unter umständen noch anpassungen an die grundstücksmerkmale des bodenrichtwertgrundstücks. es ist jedoch keine atypik im vergleich zu den übrigen grundstücken der bodenrichtwertzone erforderlich.
dies setzt das vorliegen entsprechender anpassungsvorgaben voraus. bis dahin fehlt es an einem bodenrichtwert und es besteht die ableitungsbefugnis der finanzverwaltung. abweichungen von dem bodenrichtwert 3. steuerberater für immobilien unsere kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche gestaltungsberatung immobilien spezialisiert.
das betrifft vor allem fälle, in denen in einem gebiet zwei nutzungen prägend sind und die bildung zweier oder mehrere bodenrichtwertzonen nicht möglich oder sinnvoll ist. zum teil sind auch überlagernde bodenrichtwertzonen zu bilden. dieser führt zu einer zurücknahme der gerichtlichen kontrolle in ansehung des wertenden, die besondere sachkunde des gutachterausschusses ansprechenden teils des zur subsumtion gehörenden wertermittlungsvorgangs.
stellt das finanzgericht fest, dass der bodenrichtwert nicht gesetzeskonform ermittelt worden ist, dann begründet der bodenrichtwert keine bindungswirkung. unsere kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. daher ist der nachweis eines niedrigeren individuellen bodenwertes nicht zugelassen. stellt das finanzgericht fest, dass der bodenrichtwert nicht gesetzeskonform ermittelt worden ist, dann begründet der bodenrichtwert keine bindungswirkung.
vereinbaren sie jetzt ihren beratungstermin mit unseren steuerberatern und rechtsanwälten: 10 1. dabei ist zu berücksichtigen, dass der steuerpflichtige keine einblicke in die tätigkeit des gutachterausschusses hat. ebenfalls gerichtlich überprüfbar ist die subsumtion unter das gesetz, soweit nicht das wertende element der wertermittlung betroffen ist.
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