diese verjährung ist jedoch gem.
Diese verjährung ist jedoch gem
der berechtigte muss über längere zeit hinweg seinen unterhalt nicht geltend gemacht und dem verpflichteten anlass gegeben haben, darauf zu vertrauen, dass der unterhalt nicht mehr geltend gemacht werde. der vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass eine verjährung noch nicht eingetreten ist. verwirkung ist dann anzunehmen, wenn sowohl ein sog.
nach ihren schilderungen liegt die vermutung nahe, dass der unterhaltsanspruch jedenfalls verwirkt sein könnte. aufgrund der funktion des unterhaltes, dieser soll den aktuellen lebensbedarf decken, wurde in der rechtsprechung eine verwirkung von unterhalt auch schon nach einem jahr angenommen. durch hinzufügen oder weglassen relevanter informationen kann die rechtliche beurteilung völlig anders ausfallen.
unterhaltsansprüche verjähren zwar gem. kindesunterhalt für die vergangenheit hierbei genügt ein allgemeines auskunftsverlangen nicht aus. dies erscheint bereits fraglich. es handelt sich hier jeweils um einzelfallentscheidungen. ich hoffe ihnen einen ersten überblick gegeben zu haben und stehe ihnen gerne weiterführend, insbesondere im rahmen der kostenlosen nachfragefunktion, zur verfügung.
durch hinzufügen oder weglassen relevanter informationen kann die rechtliche beurteilung völlig anders ausfallen. durch dieses verhalten muss beim verpflichteten ein schützenswertes vertrauen geschaffen worden sein. vielmehr muss der unterhaltsberechtigte deutlich machen, dass er die auskunft zur durchsetzung seines unterhaltsanspruches braucht.
verwirkung ist dann anzunehmen, wenn sowohl ein sog. unterhaltsansprüche verjähren zwar gem. hierbei genügt ein allgemeines auskunftsverlangen nicht aus. diese kann eine umfassende begutachtung nicht ersetzen. der berechtigte muss über längere zeit hinweg seinen unterhalt nicht geltend gemacht und dem verpflichteten anlass gegeben haben, darauf zu vertrauen, dass der unterhalt nicht mehr geltend gemacht werde.
es handelt sich hier jeweils um einzelfallentscheidungen. ich hoffe ihnen einen ersten überblick gegeben zu haben und stehe ihnen gerne weiterführend, insbesondere im rahmen der kostenlosen nachfragefunktion, zur verfügung. der vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass eine verjährung noch nicht eingetreten ist.
aufgrund der funktion des unterhaltes, dieser soll den aktuellen lebensbedarf decken, wurde in der rechtsprechung eine verwirkung von unterhalt auch schon nach einem jahr angenommen. bei der von ihnen angegebenen zeitspanne von gut 15 jahren liegt die wahrscheinlichkeit der annahme einer verwirkung jedoch sehr nahe.
bei der von ihnen angegebenen zeitspanne von gut 15 jahren liegt die wahrscheinlichkeit der annahme einer verwirkung jedoch sehr nahe.
dies erscheint bereits fraglich. nach ihren schilderungen liegt die vermutung nahe, dass der unterhaltsanspruch jedenfalls verwirkt sein könnte. durch dieses verhalten muss beim verpflichteten ein schützenswertes vertrauen geschaffen worden sein.
zeitmoment als auch ein umstandsmoment erfüllt ist. diese verjährung ist jedoch gem. vielmehr muss der unterhaltsberechtigte deutlich machen, dass er die auskunft zur durchsetzung seines unterhaltsanspruches braucht. diese kann eine umfassende begutachtung nicht ersetzen. zeitmoment als auch ein umstandsmoment erfüllt ist.
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